Häufige Fragen
Das wichtigste zuerst ...
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Mutter-Kind-Kur - Was ist das?
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Mütter in Familienverantwortung sind in ihrem Alltag zahlreichen Belastungen und Anforderungen ausgesetzt. Diese führen häufig zu schweren Erschöpfungszuständen, gesundheitlichen Störungen und Schädigungen.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden deshalb Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Frauen (und Männer) in Familienverantwortung gezielt gestärkt. Sie sind seit dem 01.04.2007 Pflichtleistungen der Krankenkassen, wenn sie medizinisch indiziert sind. Der Gesetzgeber hat dabei ausdrücklich klargestellt, dass das gestufte Prinzip "ambulant vor stationär" im Bereich der Mutter-Kur, der Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Maßnahmen nicht gilt, weil der Abstand zur Alltagsverantwortung ein ganz wesentlicher Faktor für die Erreichung der Vorsorge- bzw. Rehabilitationsziele ist.
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Bin ich reif für die Kur?
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Nehmen Sie an unserem Belastungs-Check teil und prüfen Sie, ob eine Kurmaßnahme für Sie sinnvoll ist!
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Wie lange bin ich zur Kur?
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Eine stationäre Mutter-Kind-Kur dauert in der Regel 3 Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich und werden dann in der Klinik beantragt.
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Muss ich Urlaub beantragen?
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Nein. Eine Kurmaßnahme ist rechtlich wie ein stationärer Klinikaufenthalt zu bewerten. Urlaub ist hierzu nicht erforderlich.
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Wer zahlt?
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Der Gesetzgeber hat geregelt, dass die Mutter einen Eigenanteil von 10,00 Euro/Tag, d. h. bei einer 3-wöchigen Maßnahme 220,- Euro selbst tragen muss. Kinder müssen keinen Eigenanteil tragen. Für die Fahrtkosten erhalten Sie einen Fahrtkostenzuschuss.
In bestimmten Fällen ist eine Befreiung der Zuzahlung möglich. Näheres erklärt Ihnen Ihre Krankenkasse.
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Und Privatversicherte?
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Als Privatpatient rechnet die Klinik alle Leistungen unmittelbar mit Ihnen persönlich ab, d. h. Sie selbst sind zahlungspflichtig. Je nach bestehender privater Krankenversicherung erhalten Sie ggf. später Erstattungen der Krankenkasse. Allerdings sind die privaten Krankenversicherungen in den Leistungen sehr unterschiedlich - erkundigen Sie sich vorher rechtzeitig, damit Sie am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben!
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Bis zu welchem Alter können Kinder aufgenommen werden?
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In unserer Kureinrichtung ist die Aufnahme von Kindern ab 1 Jahr bis zum 16. Lebensjahr möglich.
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Die Anmeldung
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Wer verschreibt mir eine Kur?
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Schritt 1: Holen Sie sich ein Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse oder lassen Sie sich von uns ein entsprechendes Formular zusenden.
Schritt 2: Stellen Sie sich mit dem Antragsformular und Ihren Kindern bei Ihrem Haus- und Ihrem Kinderarzt vor. Diese werden nach einer Untersuchung und nach einem Gespräch die ärztlichen Antragsunterlagen ausfüllen.
Schritt 3: Die von den Ärzten und Ihnen ausgefüllten Antragsunterlagen reichen Sie bitte vollständig wieder bei Ihrer Krankenkasse ein.
Schritt 4: Seitens der Krankenkasse erfolgt die Vorlage der Antragsunterlagen beim Medizinischen Dienst zur Begutachtung.
Schritt 5: Sie erhalten eine Krankenkassen-Entscheidung.
Schritt 6: Sollte Ihnen eine Bewilligung zugehen, so wenden Sie sich bitte an uns, um eine Platzreservierung vorzunehmen. Sollte Ihnen eine Ablehnung des Kurantrages zugehen, so können Sie gemeinsam mit Ihren Ärzten Widerspruch einlegen.
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Wie melde ich mich an?
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Teilen Sie der Krankenkasse bereits bei der Kurantragstellung deutlich mit, dass Sie die Maßnahme in unserer Klinik durchführen wollen.
Mögliche Termine für Ihre Kur können Sie mit unseren Mitarbeitern in der Patientenverwaltung abstimmen.
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Wie werde ich unterstützt?
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- Wir helfen Ihnen, eine Mutter-Kind-Kur, z. B. in der Ostseeklinik Zingst, zu beantragen.
- Aufgrund der Ergebnisse Ihres Belastungs-Checks erstellt Ihnen unser Klinikarzt ein Empfehlungsschreiben, das Sie Ihrem Arzt vorlegen können.
- Unsere ausführliche Beratung ist selbstverständlich kostenlos.
- Einen Termin für Ihre Kur können Sie bereits vor der eigentlichen Beantragung mit uns vereinbaren. So wissen Sie schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt, wann Sie mit großer Wahrscheinlichkeit zur Kur fahren. Sie können dann alle Vorbereitungen in Ruhe treffen.
- Sollte Ihr Kurantrag von der Krankenkasse abgelehnt werden, beraten wir Sie auch im Widerspruchsverfahren.
Hier können Sie mit uns in Kontakt treten.
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Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
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Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Sozialgesetzbuch V, §§ 24 und 41. Leistungen zur medizinischen Vorsorge sind nach dem Gesetzestext dann indiziert, wenn beeinflussbare Risikofaktoren oder Gesundheitsstörungen vorliegen, die voraussichtlich in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen werden (Primärprävention).
Eine Vorsorgebedürftigkeit besteht auch, wenn bei manifester (chronischer) Krankheit drohende Beeinträchtigungen der Aktivitäten verhindert werden sollen oder das Auftreten von Rezidiven beziehungsweise Exazerbationen vermieden beziehungsweise deren Schweregrad vermindert oder dem Fortschreiten der Krankheit entgegengewirkt werden soll (Sekundärprävention) und ein komplexer mehrdimensionaler und interdisziplinärer Behandlungsansatz erforderlich ist.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind indiziert, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schädigung voraussichtlich nicht nur vorübergehende alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivitäten vorliegen, durch die in absehbarer Zeit Beeinträchtigungen der Teilhabe drohen oder diese bereits bestehen und ein komplexer mehrdimensionaler und interdisziplinärer Behandlungsansatz erforderlich ist.
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Weitere häufig gestellte Fragen
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Können auch Kinder mit Behinderungen an einer Mutter-Kind-Kur teilnehmen?
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Grundsätzlich ja. Hier muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, welche Unterstützung das Kind benötigt. Nicht jede Einrichtung ist für jede Behinderung geeignet. Wenden Sie sich bitte im Vorfeld an uns und sprechen die Aufnahmemöglichkeiten ab.
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Sind Haustiere erlaubt?
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Haustiere dürfen in einer Klinik nicht, auch nicht besuchsweise, mitgebracht werden.
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Wird eine Kinderbetreuung angeboten?
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In unserer Kurklinik steht Ihnen montags bis freitags von 09.00 - 15.00 Uhr eine pädagogische Kinderbetreuung zur Verfügung.
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Findet für Schulkinder Unterricht statt?
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In der klinikeigenen Zirkus-Schule findet erlebnisorientierter, schulstützender Unterricht zu den Fächern Deutsch und Mathematik statt.
Gern senden wir Ihnen detaillierte Materialien zu unserer Zirkus-Schule zu.
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Gibt es ein Schwimmbad in der Einrichtung?
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Unsere Klinik besitzt ein eigenes Therapiebad, welches außerhalb der Therapiezeiten auch für die Freizeitnutzung zur Verfügung steht.
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Sind Telefon und TV vorhanden?
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In jedem Appartement befinden sich ein Durchwahltelefon und ein Farb-TV. Radio und CD-Player sind nicht vorhanden.
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Wie bin ich untergebracht?
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Sie werden in einem eigenen Appartement mit Dusche/WC und kleinem Flur untergebracht. Für Mutter und Kind stehen im Appartement getrennte Räume zur Verfügung.
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Ist Diätkost verfügbar?
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Sämtliche medizinisch notwendigen Diäten können angeboten werden.
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