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Warum eine stationäre Kur?
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf eine stationäre Vorsorgekur oder eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Umgangssprachlich nennt man beides „Kur“.
Es gibt einen Unterschied: Die Vorsorgekur hilft, Ihre bereits geschwächte Gesundheit zu verbessern, Ihre Fähigkeiten zur Selbsthilfe und Eigenverantwortung zu stärken und so einer möglichen Krankheit vorzubeugen. Mit einer Rehabilitation vermeiden Sie bei einer Erkrankung bleibende Einschränkungen Ihres Alltags sowie eine Verschlimmerung oder Pflegebedürftigkeit.
Gut zu wissen:
Gesetzlich Versicherte haben in der Regel alle vier Jahre Anspruch auf eine stationäre Vorsorgekur. Eine medizinische Rehabilitation kann ebenfalls grundsätzlich alle vier Jahre beantragt werden. Ist sie aus medizinischen Gründen früher erforderlich, kann sie auch vor Ablauf dieser Frist bewilligt werden.
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Alle vier Jahre
Anspruch auf eine stationäre Vorsorgekur oder Reha.