Die FAQ zur Kur Die FAQ zur Kur

Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste zuerst ...

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Wir informieren Sie individuell und kostenfrei.
  2. Arztbesuch: Stellen Sie sich bei Ihrem Fach- oder Hausarzt vor. Dabei klärt sich, ob Sie aus medizinischer Sicht eine Kur oder Reha brauchen. Ihr Arzt füllt nach einer Untersuchung und einem Gespräch die ärztlichen Antragsunterlagen aus. Bei einer Vorsorge-Kur fordern Sie das Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse an.
  3. Antrag: Sie haben das Recht, sich Ihre Rehaklinik selbst auszusuchen. Reichen Sie die vom Arzt ausgefüllten Antragsunterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein.
    Ein Antragsformular für die Fachklinik Schwaben in Bad Mergentheim finden Sie hier.
    Ein Antragsformular für die Weserlandklinik in Bad Pyrmont finden Sie hier.
  4. Platzreservierung: Sobald die Krankenkasse zugestimmt hat, reservieren Sie sich einen Platz. Natürlich sind wir jederzeit für Sie da, um Ihnen zu helfen. Sollte die Krankenkasse Ihren Antrag ablehnen, können Sie Widerspruch einlegen. Wir informieren Sie gern.

Nehmen Sie an unserem Belastungs-Check teil. Damit erhalten Sie schon einen ersten Eindruck. Sie können es auch an den Signalen erkennen, die Ihr Körper Ihnen gibt. Dauernd fühlen Sie sich müde und erschöpft. Sie haben Probleme mit Ihren Atemwegen, es gibt orthopädische Probleme. Das sind klare Anzeichen, dass Sie eine Kur brauchen, um vorzusorgen oder sich wiederherzustellen.

Ihre Partnerin oder Ihr Partner ist ein willkommener Gast. Denn nach unserer Erfahrung unterstützt die Anwesenheit eines vertrauten Menschen Ihren Heilungserfolg. Die emotionale Unterstützung gibt Ihnen Kraft und Stabilität. Gemeinsam übertragen Sie Ihr neues, gesundes Leben viel besser in den Alltag. Mit zusätzlich wählbaren Partnerpaketen ist außerdem dafür gesorgt, dass Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Zeit für sich nutzen und die eigene Gesundheit pflegen kann. Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie gern.

Eine Kur dauert in der Regel drei Wochen (21 Tage). Sie können auch verlängern, wenn Ihr Arzt es medizinisch für erforderlich hält und Ihre Krankenkasse zustimmt.

Nein. Eine Kur ist wie der Aufenthalt in einer Klinik. Wenn es um Ihre Gesundheit geht, ist Urlaub nicht erforderlich. Bitte benachrichtigen Sie bei Bedarf Ihren Arbeitgeber.

Die Kosten für Ihre Rehabilitation übernimmt der zuständige Kostenträger. Jedoch müssen Sie in den meisten Fällen eine Zuzahlung leisten, sobald Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese beträgt maximal 10 € pro Reha-Tag. Die konkrete Zuzahlung hängt in erster Linie vom Kostenträger ab – also ob etwa die Deutsche Rentenversicherung oder die Gesetzliche Krankenversicherung für Ihre Reha-Kosten zuständig ist – außerdem vom Einkommen und der Art der Behandlung. Unter Umständen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Wenn Sie privat versichert sind, rechnet die Klinik alle Leistungen mit Ihnen persönlich ab. So begleichen Sie erstmal die Rechnung und lassen die Kosten anschließend von Ihrer Versicherung erstatten. Allerdings sind die privaten Krankenversicherungen in den Leistungen sehr unterschiedlich – erkundigen Sie sich einfach vorher.

Bei einer Ablehnung ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Legen Sie Widerspruch ein. Damit haben Sie nach unserer Erfahrung auch gute Aussicht auf Erfolg. Wichtig ist, dass Sie genau auf die Begründung Ihrer Krankenkasse eingehen. Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Arzt. Fragen Sie nach weiteren Unterlagen, die Sie beifügen können. Auch die Beratungsstellen der Sozialverbände wie VdK oder SoVD können weiterhelfen.
Im Ablehnungsschreiben finden Sie auch eine Frist für Ihren Widerspruch. In der Regel sind es 4 Wochen. Da bleibt Ihnen ausreichend Zeit, sich schriftlich zu melden. Meistens ist das Widerspruchsformular bereits im Ablehnungsschreiben enthalten.

Die Anmeldung

Wenn Sie den Antrag stellen, teilen Sie Ihrer Krankenkasse gleich mit, dass Sie gern eine unserer Kliniken besuchen möchten. Das ist Ihr gutes Recht. Mögliche Termine für Ihre Kur können Sie mit unseren Mitarbeitenden in der Patientenverwaltung abstimmen.

Nutzen Sie einfach das Kontaktformular auf der Internetseite der Fachklinik Schwaben oder der Weserlandklinik in Bad Pyrmont, wenn Sie Fragen haben. Dann melden wir uns schnell bei Ihnen und besprechen, wie es weitergeht. Oder Sie rufen an, die Nummer finden Sie auch dort.
Einen Termin für Ihre Kur oder Reha können Sie mit uns vereinbaren, wenn Ihre Krankenkasse zugestimmt hat. Dann bleibt Ihnen ausreichend Gelegenheit, sich in Ruhe vorzubereiten.

Alles ist im Sozialgesetzbuch V, §§ 24 und 41. Kurz gesagt: Sie können eine Kur bekommen als Vorbeugung, damit gesundheitliche Störungen nicht zu einer Krankheit führen. Wenn Sie schon krank sind, soll sich Ihr Zustand nicht verschlimmern. Schließlich haben Sie Anspruch auf eine Kur als Rehabilitation (Wiederherstellung), die es Ihnen ermöglicht, Ihren Alltag wie gewohnt zu führen. Falls Sie es genauer wissen möchten, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt.
Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie können Ihre Rehabilitationsklinik frei wählen. Dabei entstehen Ihnen möglicherweise Kosten.

Weitere häufige Fragen

Haustiere nehmen wir nicht auf, denn darauf ist die Klinik nicht vorbereitet.

In jeder unserer Kliniken finden Sie ein Therapiebad, das Sie auch außerhalb der Therapiezeiten für Ihren Badespaß besuchen können.

In jedem Appartement stehen TV-Gerät und WLAN für Sie bereit. Für das Internet können Kosten entstehen.

Sie wohnen in einem komfortablen Einzel- oder Zweibettzimmer mit Dusche/WC.

Sie erhalten sämtliche medizinisch erforderliche Kostformen. Unsere Diätassistenten und Ernährungsberater sind jederzeit für Sie da.